Keine Ahnung, aber die pOlizei könntne die Personen verfolgen und dann im Betrieb fragen ob die Person mal dort war und eine Dienstleistung angenommen hat und wenn das nicht stimmt.Ist das sowas wie Rufschändung oder Verleumnung und es ist strafbar.

Aber auch in diesem Fall gilt wo kein Richter da kein Kläger, also wenn es dem Personal bzw. Betriebsleiter nicht interessiert oder auffällt das jemand absichtlich schlechte  Rezensionnen abgibt.

...zur Antwort

Bist du Muslimin?

...zur Antwort

Das ist ganz einfach, etwas ist soviel Wert wie jemand bereit ist dafür zu bezahlen, zudem spielt auch die Seltenheit eine Rolle.Manche Gemälde sind einmalig und deshalb auch so wertvoll.Es ist eben keine Massenware wie ein Iphone o.Ä.

...zur Antwort