Keine Ahnung, aber die pOlizei könntne die Personen verfolgen und dann im Betrieb fragen ob die Person mal dort war und eine Dienstleistung angenommen hat und wenn das nicht stimmt.Ist das sowas wie Rufschändung oder Verleumnung und es ist strafbar.
Aber auch in diesem Fall gilt wo kein Richter da kein Kläger, also wenn es dem Personal bzw. Betriebsleiter nicht interessiert oder auffällt das jemand absichtlich schlechte Rezensionnen abgibt.