Hallo Zusammen.
Ich bin neu und hoffe dass mir jemand weiterhelfen kann.
Und zwar wurde mein Auto vor einigen Wochen von einem Nachbarn beim Ausparken touchiert. Ich habe ein Gutachter kommen lassen der ein entsprechendes Gutachten auf Basis "Audi-Originalpreisen" kalkuliert hat. Da der Unfall nicht von mir verursacht wurde hat der Gutachter mir einen Anwalt empfohlen - da hier ja keine Kosten für mich entstehen würden. Die Versicherung hat nach einigen Aufforderungen des Anwaltes gezahlt - jedoch einen gekürzten Betrag. Hintergrund ist, dass die nicht unbedingt die originalen Preise von Audi bezahlen müssen (Differenz netto ca. 400,- €).
Da die Gutachterkosten an die Höhe des Schadens gebunden ist, wurde nun auch das Honorar des Gutachters entsprechenden gekürzt. Ich habe nun ein Schreiben des Anwaltes erhalten, dass ich bitte die Differenz von knapp 90,- € begleichen soll - an den Gutachter.
Ist das so rechtens? Dazu sollte auch gesagt werden, dass ich in dem Schreiben davor eine schriftliche Bestätigung des Anwaltes erhalten habe, dass sowohl sein Honorar als auch das des Gutachters komplett beglichen worden sind.
Ich weiß, dass der Anwalt und der Gutachter irgendwie befreundet oder bekannt sind - demnach vermute ich mal, dass die sich gegenseitig "die Hände waschen".
Ich hoffe mir kann jemand einen Tipp geben.