Antwort
Also der Vater hat weder Sorgerecht noch Aufenthaltsbestimmungsrecht! Das sorgerecht liegt bei der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat meines Wissens das JA. Es gab eine Zustimmung des JA bis ihr Vater sie wieder bei sich anmelden wollte wegen Angeblicher Post auf ihrem Namen. Das schlimme dazu ist das er sie erst seit 8 Jahren kennt weil er die Vaterschaft anzweifelte! Meine mutter sagte das wenn er bei diesem Standpunkt wir das Familiengericht aufsuchen und eine Klärung im wohle des Kindes erwirken!