Antwort
Für Interessierte: Ich habe diesen Artikel gefunden, der erklärt, wie das Gesetz den Datenschutz in diesem Fall regelt. Eine Kontaktaufnahme mit dem ehemaligen Arbeitgeber scheint nicht zulässig zu sein.
https://www.datenschutz-notizen.de/duerfen-potentielle-arbeitgeber-im-bewerbungsverfahren-fruehere-arbeitgeber-des-bewerbers-anrufen-5817681/