Hallo zusammen,
lese gerade immer wieder Auszüge aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgestz (AÜG), da ich vor kurzem gehört habe, dass Leiharbeiter den gleichen Lohn bekommen sollen wie die Festangestellten des entleihenden Betriebes (für gleiche Arbeit versteht sich) mit Inkrafttretung zum 01.01.2011. Also equal pay and treatment.
Ich werde aber nicht wirklich schlau draus.
Es heißt:
„Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlechtere als die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen”. Es sei denn, dass ”... ein Tarifvertrag abweichende Regelungen zulässt“
Frage: Kennt jemand von euch auch nur einen Einzigen, der nicht nach Tarif bezahlt wird.
Dieser Teil des Gesetzes ist doch ne Farce, da Jeder Arbeitgeber die ""Ausnahme"" verwendet, oder gibt es eine Chance auf gleichen Lohn?
Wäre sehr dankbar für Auskunft
MFG
Erstfragensteller