Sorry schonmal vorweg,aber das Antwort kommentieren funktioniert irgendwie nicht mit dem Handy! Ja, aber die automatische Einstufung vom JC als BG gilt nicht nur für ein gemeinsames Kind!Ich zitiere:
Hierzu zählen neuerdings auch gleichgeschlechtliche Beziehungen. Ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, hängt also maßgeblich vom Einzelfall ab. Der Gesetzgeber vermutet einen wechselseitigen Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wenn Partner (§ 7 Abs. 3a SGB II):
a) länger als ein Jahr zusammenleben b) mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, c) Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder d) befugt sind, über das Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen
In dem Punkt c sehe ich da das Problem!Könnten vielleicht andere Umstände berücksichtigt werden,weil mein Kind nur alle 2Wochen für eine Woche bei mir ist und es ja auch dann nicht zusammen betreut wird?Mein Mitbewohner wäre zudem auch nur jedes zweite We zu Hause....warum wir auch die Möglichkeit einer Wg in Betracht gezogen haben!Aber diese Angaben von ihm wären ja auch uninteressant,wenn er als Mitbewohner keine Angaben machen muss!