Sorry schonmal vorweg,aber das Antwort kommentieren funktioniert irgendwie nicht mit dem Handy! Ja, aber die automatische Einstufung vom JC als BG gilt nicht nur für ein gemeinsames Kind!Ich zitiere:

Hierzu zählen neuerdings auch gleichgeschlechtliche Beziehungen. Ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, hängt also maßgeblich vom Einzelfall ab. Der Gesetzgeber vermutet einen wechselseitigen Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wenn Partner (§ 7 Abs. 3a SGB II):

a) länger als ein Jahr zusammenleben b) mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, c) Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder d) befugt sind, über das Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen

In dem Punkt c sehe ich da das Problem!Könnten vielleicht andere Umstände berücksichtigt werden,weil mein Kind nur alle 2Wochen für eine Woche bei mir ist und es ja auch dann nicht zusammen betreut wird?Mein Mitbewohner wäre zudem auch nur jedes zweite We zu Hause....warum wir auch die Möglichkeit einer Wg in Betracht gezogen haben!Aber diese Angaben von ihm wären ja auch uninteressant,wenn er als Mitbewohner keine Angaben machen muss!

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Darum geht es nicht!Ich teile mir mit dem Vater des Kindes,die Betreuungszeit,darum ist auch keine Unterhaltspflicht vorhanden!

Ich möchte,da ich eine Woche mein Kind habe und die andere nicht,meine Wohnungskosten senken!Darum dachte ich an eine WG!Ich bekomme Aufstockung vom Jobcenter und anteilig für die. Zeit,die mein Kind bei mir ist auch für ihn.Das heißt,eine Woche. nur Zuschuss für eine 2Raum Wohnung und die andere für eine 3 Raum Wohnung!Da es aber mit dem Jobcenter so ist,dass die das gern als Bedarfsgemeinschaft einstufen,wenn ein Kind im Haushalt lebt,weiß ich nicht wie ich das irgendwie hin bekommen soll,dass von dem Wg Bewohner,der kein Bezieher ist das Gehalt nicht für mich mit angerechnet wird

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Ja das die das nicht wollen,war mir auch schon vorher klar!Mir wurde 2008,als ich umgezogen bin mit meinem Kind,auch gesagt, wo ich mich umgemeldet habe, d ich die Wohnung zu zweit hätte nicht nehmen dürfen!Mir würde halt jetzt erstmal nur der alte Satz für Wohnung,Heizung und Nebenkosten der alten Wohnung zu stehen!Ergo 230€ Wohnung und meine vorher 90€Nebenkosten!War auch alles iO!Aber dann ist mein Freund ja 3Monate später mit eingezogen, so dass die Kriterien für die Miete und Größe der neuen Wohnung ja erfüllt wurden!Die Miete wurde auch neu angesetzt und 345€ übernommen!ABER die Nebenkosten sind bei 90€ geblieben!Hätten die dann nicht auch mit angeglichen werden müssen?

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Vielen Dank schon mal, für die Antworten! Hab mich auch gleich hin gesetzt und Telefonterror betrieben :-D! Also mein Vertreter erstmal knallhart, ja dann kümmern sie sich da aber schnellstmöglich drum sonst wird das teuer für sie....Danke, sie waren die längste Zeit meiner... Dann meinen Vorversicherer angerufen. Dort sagte man mir, dass nicht einmal der Vorversicher bekannt sei! Also dort erstmal den andren Vorversicherer genannt mit Vers.Scheinnr....wollten sich dann mal erkundigen...oh man! Dann auch noch gleich bei dem Vor Vor Versicherer angerufen, die meinten bis die Anfrage durch ist dauerts ca 2-3Wochen, aber ich könnte dann dort auch nach fragen, ob die Anfrage erfolgt ist! Dann bei meiner aktuellen Versicherung angerufen, die haben jetzt erstmal ne Stundung bis September gemacht! Hoff auch das sich das bis dahin klärt! Werd jetzt jede Woche anrufen und nachfragen! Wie zur Hölle, kann so ein Scheiß passieren? Weiss da keiner mehr was er macht? Vor VorVersicherer nicht bekannt und meine jetzige hat schon 3 negative Bestätigungen erhalten und meldet sich erst jetzt mit ner Erhöhung! So was ist echt dreist! Ok genug geärgert, ich hoff das sich das jetzt aufklärt! Wollte nur nochmal über den Stand Missstand berichten! Lg

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