Bin im 3ten Jahr und kann es dir so beantworten wie ich es hier in NRW für die ÄK-Nordrhein gelernt habe.
Vorraussetzungen zum Verkürzen
Option 1: Ausbildungsstart und du kannst Abi/Fachabi nachweisen,- du kommst auf Nachfrage in eine "Verkürzer-Klasse" + dein Chef muss das bestätigen und demnach dein Vertrag anpassen (sollte da nicht stehen Ende bis Bestandene Prüfung)
Option 2: bis spätestens Ende des 1Halbjahr des 2ten Ausbildungsjahres muss dein Notenstand bzw. Dein Zeugnis in den 4 Hauptfächern (nicht Nebenfächern) ein Mindestdurchschnitt von 2,0 haben
Gehalt KH oder Praxis
kommt wirklich komplett auf das Bundesland, deinen Tätigkeitsbereich sowie seine Tätigkeitsgruppe (Können und Fortbildung) an. Pauschal gesehen hast du in einem KH immer einen Vorteil da du im Öffentlichen Dienst Arbeitest, KH sind oft staatlich gefördert und bezahlen besser.
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