Wem gehört beim Schadensersatz der beschädigte Gegenstand
Guten Abend,
habe einem bekannten was ausgeliehen und ich habe es beschädigt zurüchbekommen. Hatte 2007 300€ gekostet, haben uns dann auf 200€ geeinigt. Jetzt möchte er den schadhaften Gegenstand haben. Er behauptet er gehöre jetzt ihm. Ich könnte aber davon auch noch was gebrauchen. Weil ich mich sehr geärgert habe und ich jetzt doch wieder was aufwenden muss um den Gegestand zu ersetzen, möchte ich am liebsten alles behalten. Was meint Ihr denn dazu, kann es zu einem Rechtstreit mit Anwalt und so kommen?
Gruß Askad
Recht