Vermieter setzt Termine für Renovierungsarbeiten vor Auszug?
Einem Mieter wurde gekündigt, dieser soll zum 01.10. aus der Wohnung ausgezogen sein. Soweit so gut, nun setzt allerdings der Vermieter Termine für Renovierungsarbeiten innerhalb des noch bestehenden Mietverhältnisses. Allerdings geht’s hier weniger um „streiche die Wände in Farbe xy“ sondern es geht um Umbaumaßnahmen, so sollen beispielsweise Handwerker ins Haus kommen, die elektrische Rollläden in einem Raum verbauen sollen.
Muss der Mieter hier klein beigeben und dies akzeptieren und gegebenenfalls auch Platz frei machen, oder sind solche Arbeiten erst nach Auszug rechtens?
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