Antwort
Das Gericht legt von selbst nicht die Höhe der Raten fest,sonder dein Arbeitgeber muß einen Antrag auf Ratenzahlung bei Gericht Stellen wenn er die Summe nicht auf einmal bezahlen kann. Wenn er garnicht bezahlt hilft nur eine Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils ,damit gehst du zum Gerichtsvollzieher der für dich die Summe dann von deinem Arbeitgeber Pfändet