Mindestens Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB.
Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren; der Versuch ist strafbar.
Der Hund wird hierbei als Waffe bzw. gefährliches Werkzeug gewertet.
Wird die Person schwer verletzt wird man wegen schwerer Körperverletzung nach § 226 StGB verurteilt. Was unter schwere Verletzungen fällt ist ebenfalls in diesem Paragraphen aufgelistet.
Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Wenn es zum Tod des Angegriffenen kommt mindestens Totschlag nach § 212 StGB.
Freiheitsstrafe von 5 Jahren bis lebenslänglich.
Wird die Person aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier, sonstigen niederen Beweggründen, heimtückisch, grausam, mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken getötet handelt es sich um Mord nach § 211 StGB.
Lebenslange Freiheitsstrafe.