Hallo
Mein Vermieter hat mich vor 3 Wochen schriftlich über eine anstehende Mieterhöhung informiert mit der Begründung von durchgeführten Renovierungsarbeiten. Ich habe mich bereits so viel es ging im Internet informiert und herausgefunden, dass ich nun nach §561 BGB die Möglichkeit zu einer Sonderkündigung habe - unterm Strich mit einer Frist von 2 Monaten statt 3 ohne Mieterhöhung.
Nun ist die Kündigung meines Vermieters formell falsch, denn er möchte die Mieterhöhung bereits nach 6 Wochen nach Erhalt des Schreibens und führt nicht wirklich auf, wie es genau zu der Kostensteigerung kommt, die immerhin 20% der Miete beträgt. Ich habe gelesen, dass sein Schreiben deutlich mehr inhalt haben sollte, als die bloße Aussage die Miete werde wegen der Renovierung angehoben.
Habe ich trotz dessen bezugnehmend auf §561 ein Sonderkündigungsrecht, oder eventl. nicht, da seine Kündigung formell falsch ist?
Viele Grüße
Arthur