In der klinischen Psychologie spricht man eher von der „antisozialen Persönlichkeitsstörung“, da Psychopathie zumindest nach den gängigen Klassifikationen keine Diagnose darstellt. Wird eine solche Persönlichkeitsstörung, die Psychopathie mit einschließt, in Zusammenhang mit straffälligem Verhalten diagnostiziert, ist in der Regel die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie sinnvoller. In einer JVA würde man mit diesen Personen zunächst ähnlich umgehen wie mit anderen Inhaftierten. Jedoch kann es aufgrund von weiteren Fehlverhalten zu Verschärfungen in den Haftbedingungen kommen.