Spatzen stehen unter Naturschutz (BNatSchG §44) und gehören wie alle europ. Wild-Vogelarten zu den besonders geschützen Arten.

JOSEF: Du machst Dich strafbar, wenn Du Spatzen tötest, ihnen nachstellst oder die Niststätten und Küken beseitigst. Das ist illegal.

Zitat BNatSchG § 44 Abs. (1):

„Es ist verboten,
1.wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
[...]

3.Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, (...)''.

Quelle:

https://berlin.nabu.de/stadt-und-natur/lebensraum-haus/artenschutz/gesetzlicher-schutz/index.html

Hinzu kommt, dass sie bereits auf der Vorwarnliste der vom Aussterben bedrohten Brutvögel stehen.

Wenn Du ein Problem hast, wende Dich bitte an die zuständige Untere Naturschutzbehörde oder den NABU und lass Dich beraten.