hallo,
im privatbereicht, besteht eine gewährleistungsfrist von 5j. nach bgb!!
vob gilt nur wenn man einen vob vertrag abgeschloßen hat.
also, erstmal den handwerker anrufen und freundlich nachfargen, ob er sich die sache mal anschauen kann. ob dieser mangel nun auf den handwerker zurückzuführen ist, kann ich jetzt nicht beurteilen. wenn es ein mangel ist, muss er ihn beheben, ansonsten würde ich den anwalt einschalten.
bitte keine hand anlegen, denn dann erlischt die gewährleistung. gruss