Antwort
Was steht denn im Arbeits- bzw. Tarifvertrag? Dieser muss von beiden Seiten eingehalten werden, bis das Arbeitsverhältnis endet.
Wenn da drinsteht "nach einer Kündigung wird kein Weihnachtsgeld ausbezahlt", dann wird das wohl rechtens sein.
Normalerweise wird aber sowas drinstehen wie "Weihnachtsgeld bekommen alle Mitarbeiter, die zum 1. November schon 6 Monate im Betrieb tätig waren" oder so. Und das war deine Frau ja.