Sehr geehrte Ratgeber, Herr X möchte sich nach § 34c GewO selbstständig machen.
Der Antrag wurde gestellt und schon nach 3 Wochen bekamm Herr X ein schreiben vom Landratsamt ( ablehnung des Antrages )
Grund: Herr X wurde mit 17 Jahren verurteilt wegen Gemeinschaftlichen Diebstahls und Unterschlagung. Strafe ( 80 Soziale Arbeitsstunden ). Nach dem Gericht wurde Herrn X Bescheid gesagt dass er nieregendswo sagen muss dass er Vorbestraft ist da er nicht volljährig ist.
Genau dass tat Herr X beim ausfüllen des Antrages auf die Erlaubniss auf § 34c. Er hat ( sind Sie vorbestraft ) mit NEIN angekreuzt und wusste nicht dass er damit seine Zuverlässigkeit für den Bewerbebetrieb verletzt.
Im Führungszeugniss steht KEINE EINTRAGUNGEN, ein zugriff auf das Bundeszentralregister hat das Landratsamt nicht und kann auch keine Übersicht über die Eintragungen erhalten. Dem Landratsamt ist das Urteil von Herrn X bekannt.
Frage 1: Wo hat das Landratsamt die Daten her? Polizei, Stattsantwalt?
Frage 2: Darf Herr X nach vollständigen Ablauf der 5 Jahre erneut einen Antrag für die Erlaubniss stellen?
Frage 3: Welche möglichkeiten hat Herr X in seiner Situation?
Frage 4: Darf Herr X in einem Betrieb ( GmbH mit Erlaubniss §34 c GewO ) als Arbeitnehmer Immobilien vermitteln?