Bedenke aber auch, dass nach Chinesischem Vertragsrecht, die Gewährleistung bei Übertritt über die Landesgrenze endet. Bei Problemen mit der Ware kannst Du Deinen Kunden gegenüber dann die Gewährleistung alleine leisten und nichts mehr weitergeben! Außerdem muss die Ware verzollt und versteuert werden. Das relativiert die 6€... Die Versandkosten sowie die Dauer des Versandes dürfte auch nicht gerade gering sein, oder?
Ein Online-Beschaffungstool ist eine Art Software, die es ermöglicht, online einzukaufen, richtet sich aber meiner Erfahrung nach hauptsächlich an Firmen. Ein Veranstaltungseinkauf könnte auch bedeuten, dass eine ganze Veranstaltung eingekauft wird. Es gibt mittlerweile z.B. professionelle Ritterturniere, die gegen Bezahlung Ihre Zelte in diversen Gemeinden und Städten aufschlagen, damit würde die Stadt eine Veranstaltung einkaufen.
Du solltest Dich fragen, ob Du damit reich werden möchtest, dann solltest Du es lassen, denn alte Menschen, die auf diese Hilfe angewiesen sind, haben heutzutage das Geld auch nicht locker sitzen. Willst Du es aus reiner Gefälligkeit tun, dann bitte... Dann würde ich aber auch nichts verlangen.
es gibt einen schönen Spruch "Pacta sunt servanda!" Der bedeutet: Verträge sind einzuhalten. Solange diese nicht gegen geltendes Recht verstossen kann man darin auch alles vereinbaren. Der Name MengenKONTRAKT beinhaltet das Wort Vertrag ja schon. Alles was nicht explizit in diesem Vertrag vereinbart ist, basiert auf dem BGB bei Privatkunden und bei gewerblichen Geschäften grundsätzlich auf dem HGB. Wenn man mit dem Auftraggeber aufgrund einer versprochenen Mengenabnahme im laufe einer Zeit einen besonderen Preis vereinbart, dann sollte man diesen auch verpflichten diese Menge abzunehmen oder eine Vertragsstrafe zu zahlen. Das kann bereits im Mengenkontrakt geregelt werden.
Ich würde gegenüber paypal mich auf den Irrtum beziehen, daß ich den Vorgang nur versehentlich geschlossen habe. Normalerweise müssten die dann den Vorgang wieder öffnen können.