Vor mehr als einem Jahr wurde mein wohnungsloser Sohn von der Stadtverwaltung in einer Wohnung untergebracht. Er ist arbeitslos und wenn er sich um eine Stelle bewirbt kann er diese Anschrift nicht als Adresse angeben, da die Stadtverwaltung ihm mitgeteilt hat, dass diese Adresse nicht als Wohnsitz gemeldet werden kann. Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?