Hallo liebe Community,
ich habe ein größeres Problem mit einem meiner Freunde. Und zwar ist er sehr darauf vernarrt, sich einen Hund anzuschaffen. Er lebt mit drei anderen Leuten in einer WG, in dem noch zwei andere Studenten-WGs wohnen. In seinem Mietvertrag stehe, dass Tierhaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters gestattet wäre. Diese wollte er sich nun einholen und hat eine Absage bekommen, mit der Begründung, dass der Vermieter Angst vor zu viel Lärm durch Bellen und vor Hundekot mit Hof hätte. Nun überlegt sich, dass er sich trotz des Verbots seines Vermieters einen Hund holen will.
Daraufhin sagte ich ihm, dass sein Vermieter ihn dann druch eine fristlose Kündigung direkt vor die Tür werfen könne. Dies glaubt er mir jedoch nicht, da der Vermieter ihm zunächst eine Abmahnung zuschicken müsste, in der er ihm eine Frist gebe, den Hund abzuschaffen. Innerhalb dieser Frist wolle er sich dann eine neue Wohnung suchen und umziehen oder in sein Elternhaus zurückziehen.
Jetzt ist meine Frage: Stimmt das mit dieser Frist, auch wenn der Vermieter ihm eine Absage per Mail erteilt hat? Und ist die Frist lang genug, um sich eine neue Wohnung zu suchen und umzuziehen? Ich habe nämlich etwas Angst, dass er nachher auf der Straße landet, nur weil er so in die Hundeidee vernarrt... Da denkt man, Menschen wären mit 24 schon erwachsen...
Vielen Dank schon einmal für eure Bemühungen!
Viele Grüße, Aristaios