Hallo,
Die Coronasonderzahlung ist in der Regel eine vom Arbeitgeber (AG) freiwillig bezahlte und sozialversicherungs- und steuerfreie Leistung. Es besteht kein Anspruch auf Zahlung einer solche. Allerdings denke ich, dass wenn diese in de Abrechnung bereits berücksichtigt wurde, diese dann auch ausbezahlt werden sollte. Ich rege an den AG darauf anzusprechen und darauf hinweisen, dass Du das Geld dafür noch nicht bekommen hast. Vielleicht klärt sich das in einem Gespräch auf.
Sollte die nach wie vor nicht bezahlt werden, sollte auch die Abrechnung entsprechend korrigiert werden.