Die besagte person hat einen Anwalt, der ihm versichter hat, dass er nicht in Haft kommt, sondern nur mit einer Geldstrafe davon kommt.
Antwort
Haft
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1- Der Arbeitnehmer tritt mit Wirkung vom 28.03.2014 in die Dienste der Arbeitgeberin vor Beginn des Anstellungsverhältnisses ist dessen Kündigung ausgeschlossen...
2-
3 - Der Zeitraum 28.03.2014bis zum 28.05.14 gilt als Probezeit während dieses Zeitraum können die Vertragspartner das Anstellungsverhältnis mit einer Frist von 1 Woche ohne Angabe von Gründen kündigen...
ich rufe ihn heute und bitte ich ihn freundlich um diesen Vertrag zu annullieren.