Lehmputz an der Decke und die Außenwände mit "Normalputz" - hat jemand Erfahrungen?

Hallo,

ich saniere gerade ein Haus (BJ 64) und erweitere dieses. Die Frage bezieht sich ausschließlich auf ein einzelnes großes Zimmer (unten näher beschrieben) Meine Idee ist es an der Decke Lehmputz anzubringen, um die Vorteile des Raumklimas zu nutzen. An den Außenwänden des Zimmers möchte ich jedoch normalen Putz verwenden, da ich eine sehr Dekorationsfreudige Freundin habe, die jede Woche sämtliche Bilder umhängt und dafür neue Nägel in die Wand schlägt. Persönlich finde ich den härteren Putz an den Außenwänden auch sinnvoller, da es weniger Stoßschäden gibt. Ich möchte aber trotzdem das Raumklima eines Lehmputzes nicht missen. So kam ich auf die Idee den Raum mit zwei verschiedenen Putzarten zu versehen.

Meine Frage bezieht sich auf den Anbau, 36,5 cm Ziegelwand 3 Außenwände 3-Fachverglaste Fensterfront an der Westseite, der Raum hat ca. 36qm Grundfläche und ist bis unter das Dach offen, jedoch kein Sichtdachstuhl. Die permanente Temperatur wird durch eine Fußbodenheizung gehalten und zum Wohlfühlen soll ein Kaminofen beitragen, der je nach Bedarf geheizt werden soll. Das ganze Haus befindet sich im westlichen Eck von Oberbayern.

Hat jemand damit schon Erfahrungen gesammelt, oder gibt es einen bestimmten Grund warum ich über diese Idee gar nichts im Internet finde, soll heißen was spricht gegen diese Idee. Der finanzielle Aspekt spielt keine große Rolle.

Danke schon mal für hilfreiche Antworten.

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Also das mit dem Lehmputz an der Decke und den Kalkputz an der Wand war die beste Entscheidung für das Raumklima. Eine Decke aus Lehm reicht vollkommen um ein gute Wohlfühlklima zu erzielen.

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Frag am besten deinen Freund :P nein Spaß beiseite.

Einfach nochmal "enger" ziehen, dann sollte sich der Sicherungsstift in der Schnalle lösen, diesen dann festhalten und schon kann man das Stoffband aus der Schnalle ziehen und offen ist der Gürtel

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Schenkung Haus, Geschwister auszahlen

Folgendes, ich plane das Haus mit Grundstück meiner Eltern zu übernehmen, offiziell geschätzter Wert 276.000,00 EUR, in einem Teil des Hauses sollen meine Eltern ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Meine beiden Geschwister haben jeweils schon 50.000 EUR bekommen.

Meine Eltern waren bei einem Notar um einen Vertrag für die Schenkung an mich sowie die bereits gezahlten 100.000 EUR zu regeln. Vor diesem Besuch wurde davon ausgegangen, dass ich meinen Geschwistern noch eine Ausgleichszahlung zu leisten habe. Der Notar äußerte sich natürlich nicht über die Summe, gab jedoch zu bedenken, dass dieses Wohnrecht auch berechnet werden sollte. Als kleinen Hinweis hat er uns noch zwei kleine Sachen mit auf den Weg gegeben: statistische Lebenserwartung und Kaltmiete.

Daraufhin haben wir 30 Jahre (Lebenserwartung meiner Mutter nach Statistik) * einen niedrigen Mietsatz von 500 EUR (Wohnung hat etwa 100qm) gerechnet, das entspricht 180.000 EUR

276.000 minus 100.000 minus 180.000 = nichts mehr

Das besagt ja irgendwie das ich "leer" ausgehen würde, bzw. sogar eine Zahlung von meinen Geschwistern bekommen sollte.

Ist ja Blödsinn, will ICH nicht und wollen meine Eltern nicht.

Jetzt haben wir uns mal zusammen gesetzt und diese Punkte erläutert: Wie man sich denken kann, gab es natürlich Streit.

Mein Bruder besteht auf eine Ausgleichszahlung von 25.000 EUR. Meine Schwester kann diese ("meine") Rechnung nachvollziehen.

Da ich davon ausgegangen bin einen Teil auszuzahlen, wäre ich generell bereit an meine Geschwister zu zahlen, jedoch nicht in dieser Höhe, da ich ja laut DIESER Rechnung eigentlich ja eh schon benachteiligt wäre. (Benachteiligt ja nur wenn die 30 Jahre voll ausgeschöpft werden, im Vorteil (rein finanziell) wenn meine Eltern nach Unterschrift versterben)

Nun meine Frage: Habe ich einen groben Fehler in dem Denkansatz? Wie könnte man das alternativ rechnen?

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Mein Vater geht im Laufe der Woche zu einem Rechtsanwalt für Erbrecht. Dort wird er sich eine Empfehlung abholen. Ich werde das Ergebnis dieses Beratungsgespräches an meine Frage anhängen.

Zurzeit bin ich der Meinung, dass des guten Willens eine Zahlung von mir an meine Geschwister in Höhe von 15.000 Euro angemessen ist. Diese jedoch erst nach dem Ablauf der 10 Jahres Frist getätigt wird.

Sollte innerhalb dieser Frist der Fall eintreten dass beide Elternteile Pflegebedürftig werden sollten oder auch nur einer und die Rente bzw. Pflegeversicherung nicht ausreicht und ihnen das Haus noch als Vermögen angerechnet werden würde, werden die Zahlungen durch drei geteilt bzw. von der Auszahlungssumme abgezogen.

Zur Zeit halte ich diese Lösung für die Beste.

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