Ja, du brauchst auf alle Fälle für diese Nutzungsänderung eine Genehmigung. Die Büroflächen werden als gewerbliche Vorhaben beurteilt und Bars noch zusätzlich nach der Gaststättenverordnung. Hier gelten weit aus höhere Anforderungen. (hoher Publikumsverkehr, WC-Anlagen, Brandschutz, Rettungswege, etc.) Du solltest dich mit dem zuständigen Bauordnungsamt in Verbindung setzen und dort vorsprechen. Die Sachbearbeiter sind freundlicher, wenn sie im Vorfeld des Antrages persönlich angesprochen werden. Die Nutzungsänderung ist nicht einfach. Viel Glück. 

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Wenn du die beiden Grundstücke im Grundbuch zu einem Grundstück vereinigen läßt, dann hast du das Problem gelöst. Du kannst aber auch eine Vereinigungsbaulast beim LK für die beiden Flurstück eintragen lassen. Bei beiden Lösungen hast du ein Grundstück mit Wohnhaus. Dann ist der Ablehnungsgrund des LK aus der Welt.

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Eine Desinfektion reicht nicht, wenn der Schimmelpilz in das Holz eingedrungen ist. Dann muss das Holz ausgetauscht werden. Wurden die Zimmererarbeiten schon abgenommen? Wenn nicht, haftet die Handwerksfirma. Sie hat bis zur mangelfreien Abnahme ihre Leistungen und Werkstoffe vor Beschädigung zu schützen. Siehe VOB/B § 4, Nr. 5; VOB/B § 12, Nr. 6 und BGB § 641, 644 Viel Glück.

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Schau mal in www.mgverlag.de Der Roman "Schatten auf der Seele" ist nach nach einer wahren Begebenheit geschrieben. Vielleicht kann der Autor dir ja weiterhelfen.

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Nein, sie ist nicht illegal errichtert worden. Es gab ja eine Genehmigung. Das Bauamt hätte im Rahmen der Kontrollen eigenverantwortlich eine Baukontrolle durchführen müssen, wenn sie dies für erforderlich gehalten hätte. Wenn dies gewünscht wird, kann das auf deinen Antrag hin noch durchgeführt werden.

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