Hallo, entweder du schickst es via Bluetooth od mit einem Kabel dann dort speichern wo du deine restliche Musik hast. vom DJ kannst du dann ganz Normal drauf zugreifen.

der Arbeiter 1

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Hallo, so einfach ist es Leider nicht da ich noch einen Text in der Zeile habe (siehe: =Sparguthaben"&Tag(A1)-7&"."&Monat(A1)&"."&Jahr(A1) )

lg Arbeiter1

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Hallo, drücke ich mich so unverständlich aus? mir geht es darum das die geleistete Überstunden die ich z.B.einen monat vorher geleistet habe ob die mir Ausbezahlt werden müßen od ob ich die nach wie vor mir auf mein Konto gutschreiben Lassen kann egal ob minus Std abzu bauen od um sie zu haben für noch schlechtere Zeiten. Das man seine Plus Std die man bisher geleistet hat nicht alle auf einmal verbrauchen muß ist ist geregelt,das ist Fakt. Das Man keine Überstunden machen darf ist auch Fakt jedoch mußten wir welche Leisten da Die Auftragslage nicht anders zugelassen hat aber warum "müßen sie denn Ausbezahlt werden und können nicht gut geschrieben werden?

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Bei uns ist es so das ein Monat etwas mehr Arbeit ist und dann im nächsten monat wieder weniger. Daher die Frage ob man die Überstunden die man zuvor gemacht hat nicht auf das Zeitkonto buchen kann und diese bei bedarf wiedernehmen kann um so eine Kurzarbeit zu vermindern. Bei uns ist es aber so das die Überstunden Ausbezahlt werden und wenn am darauf folgenden monat weniger Arbeit ist wird Kurzarbeit eingetragen. Daher die Frage ob sie wirklich die Überstunden Ausbezahlt werden müßen.

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