Ab wann gilt eine Wohnung rechtlich als "nicht bewohnbar"?
Ab wann gilt eine Wohnung rechtlich als nicht bewohnbar?
Zur Zeit haben wir weder eine Toilette, noch eine Dusche, bedingt durch einen Wasserschaden, verschuldet durch die Vermieterin. Die Bauarbeiten werden auf Ende Januar geschätzt. Auf einmal redet die Vermieterin von "Mietminderung" und nicht mehr von "Mieterlass". Es wohnt mittlerweile keiner mehr in der Wohnung, wie auch ohne Klo? Weiß jemand den genauen Paragraphen, nachdem ich belegen kann, dass eine Wohnung ohne Toilette und Dusche (und ab nächster Woche dann auch ohne Waschbecken, weder im Bad, noch in der Küche) als unbewohnbar gilt?