Antwort
Bei Beamten: Zum Monatsanfang Bei Tarifbeschäftigten: Zum Monatsende.
Ist eines dieser Tage ein Feiertag oder ein Wochenendtag, dann kommt es in der Regel einen Tag davor.
Bsp: Der 31.03.2013 war ein Sonntag, daraufhin bekam ich (Tarifbeschäftigte) mein Gehalt am Freitag den 29.03.