Hallo,

wir stellen unseren Mitarbeiter die KFZ Steuer und Versicherung in Rechnung.

Da weder die Steuer noch die Versicherung eine MwSt. enthält, stellen wir diese auch nicht in Rechnung.

Wir stellen also eine Nettorechnung.

Musst nach die dem "UStG§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen" die Rechnung mit entsprechenden Passus versehen werden, welches begründet warum dies eine Nettorechnung ist?

Viele Grüße