Hallo!

Darf das Arbeitsamt das Urlaubsgeld, das einem vom Arbeitgeber ausbezahlt wurde vor der Entlassung mit dem Arbeitslosengeld 1 verrechnen? In diesem Beispiel beträgt das Urlaubsgeld 1800€, Arbeitslosengeld 1400€, für diesen Monat will das Arbeitsamt keinen Cent bezahlen.

Freundliche Grüße Apfelmelone