Ich habe einen Pauschalmietvertrag über eine Wohung in einem 2-Familienhaus, in dem nur ein Betrag aufgeführt ist. Er enthält alles bis auf Strom.
Letztes Jahr wurde das Haus mit beiden Wohneinheiten verkauft und letzte Woche erhielt ich vom neuen Vermieter eine Heizkostenabrechnung, die es zuvor nie gab. Begründet wurde die Abrechnung mit der Pflicht aus der Heizkostenverordnung.
Die Pauschale wurde aufgrund der im Vorjahr angefallen Heizkosten nach qm ermittelt. Dieses Jahr wurden auch Heizkostenverteiler installiert. Für 2012 wurde jedoch nach qm abgerechnet, das es keine Messgeräte gab. Nach der Abrechnung ergibt sich für mich nun eine Nachzahlung. Sie ist zwar nicht riesig aber ich möchte trotzdem wissen, ob dies so okay ist.
Ach und zum Schluss wird noch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Heizanlage um eine Einheit handelt und das Warmwasser nicht verbrauchsgerecht abgerechnet werden kann, da die Wärmemenge für Warmwasser nicht separat messbar ist. Nur durch eine neue Heizanlage wäre dies zu erreichen. Der Aufwand wäre jedoch unverhältnismäßig hoch, so dass Warmwasser auch zukünftig über qm abgerechnet wird.