Kann mein Vermieter einfach die Schlösser austauschen und eine Räumung durchführen, wegen eines einmonatigen mietrückstandes?
Hallo.
Es geht um eine mietgarage, die ich seit dem 01.09.2018 angememietet habe. Ich habe den Vermieter bei unterschreiben des Vertrags darauf hingewiesen, dass ich die Miete erst zum 1.10. für 2monate bezahlen könne. Mündlich stimmte er zu. Im Vertrag steht, dass die Miete am 3 Werktag eines Monats da sein muss.
Freitag, den 21.09. hat der Vermieter dann einen schlosser beauftragt, das Schloss an der von mir gemieteten und genutzten Garage auszutauschen. Nun verlangt er dass ich heute Abend 3 Monatsmieten bezahle (bar!) + 115€ schlosser.
Er droht mir, wenn ich dies nicht zahle, dass er morgen meine sachen( u.a. Wertgegenstände) entsorgt. Darf er dies tun? Und darf er mir den Zugang zu meinen Sachen mittels ausgetauschtem Schloss verweigern?
der Vermieter hat keinen Gerichtsvollzieher beauftragt um irgendwelche Rechte einzufordern.
Bitte um um dringenden Rat