Es ist nicht mehr so, dass jede Art und Dauer von Kinderlärm hinzunehmen ist. Du kannst durchaus die Familie auf Unterlassung verklagen oder ggf. den Vermieter auffordern, Maßnahmen zu ergreifen. Die Familie hat eine Rücksichtnahmepflicht und kommt dieser offenbar nicht nach. Da haben schon einige Gerichte zu Gunsten der lärmgeplagten Nachbarn entschieden!!! Der Vermieter hat den Mietmangel zu beheben, da die Tauglichkeit (Rückzugsort, Erholung etc) eingeschränkt ist. Vielleicht versteht die Familie über Dir erst dann, was es heißt Rücksicht zu nehmen, wenn es finanziell wehtut oder sie sich im Extremfall einen andere Wohnung suchen müssen.
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Ich habe seit ca 1 Woche in Laim/ Nähe Friedenheimerstrasse ein Dröhnen bzw. einen tiefen Ton wie Bässe rund um die Uhr in der Wohnung/ Mehrfamilienhaus. Es nervt besonders in der Nacht
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Es gibt einige Urteile, da wurde auch Familien mit Kindern aufgrund von Kinderlärm gekündigt. Es kommt immer auch auf die Art und Dauer an. Gegen gelegentlichen Lärm ist sicher Nichts einzuwenden. Allerdings habt Ihr als Eltern alles Zumutbare zu unternehmen, den Lärm zu mindern!!! Dazu gehören schalldämmende Maßnahmen (Möbel, weiche Hausschuhe etc.) als auch erzieherisches Einwirken! Zum Rummrennen und Schreien kann man raus gehen! Es gibt nämlich eine Rücksichtnahmepflicht!