Hallo ich habe im Internet eine Balkontür bestellt, die Lieferung sollte frei Bordsteinkante erfolgen. Bei Anlieferung haben wir dem Fahrer angeboten auf das Grundtück zu fahren und dort abzuladen. Diesem Angebot folgte der Fahrer auch widerspruchslos. Die Ware wurde abgeladen und beim Rausfahren ist der Fahrer mit seinem LKW gegen unser Gartentor gefahren und hat dieses beschädigt. Die Lieferfirma weist alle Ansprüche von sich da der Fahrer ja bei Lieferung frei Bordsteinkante das Grundstück ja hätte gar nicht befahren dürfen, ist das richtig so?

Vielen Dank und viele Grüße