a) Betriebsvereinbarung
( Betriebsrat/Unternehmensleitung )
Eine schlechte zweckgebunden Entlohnung ist
immer besser als eine Zeitlohn
( Gießkannenprinzip ) Entlohnung.
b) In den einschlägigen tariflich festgelegten
Entlohnungen sind als Akkord-,Prämien- oder
Zeitlohn- Entlohnung verankert;
meineserachtans sind diese Vereinbarungen
überholungsbedürftig.