a) Betriebsvereinbarung ( Betriebsrat/Unternehmensleitung ) Eine schlechte zweckgebunden Entlohnung ist immer besser als eine Zeitlohn ( Gießkannenprinzip ) Entlohnung. b) In den einschlägigen tariflich festgelegten
Entlohnungen sind als Akkord-,Prämien- oder Zeitlohn- Entlohnung verankert; meineserachtans sind diese Vereinbarungen überholungsbedürftig.