Wir hatten 1993 ein Haus gemietet und mit dem örtlichen Gasversorger einen Vertrag abgeschlossen. Ich führe eine eigene Kundennummer. Alle notwendigen Zahlungen liefen über die von mir dem Gasversorger erteilte Einzugsermächtigung. Diese wurde 2007 seitens des Vermieters geändert. Er war dazu nicht von mir autorisiert, auch wurde ich weder seitens des Vermieters noch des Gasversorgers von dieser Änderung in Kenntnis gesetzt.Fortan wurden alle Abschlagszahlungen und Endabrechnungen vom Konto des Vermieters, der Einzugsermächtigung erteilt hat, abgebucht, der Schriftverkehr hingegen lief weiter über mich, da ich dem Gasversorger weiterhin als Kunde galt. Auf Grund einer schweren Erkrankung 2006/2007 und des damit verbunden Verlustes des Arbeitsplatzes, wurde mir seitens des Vermieters das Mietverhältnis zum 1. August 2009 gekündigt. Der Vermieter war zugleich Arbeitgeber, das Haus eine "Dienstwohnung". Drei Wochen nach dem erfolgten Auszug erhielt ich die Forderung des Vermieters über die Zahlung der über zwei Jahre angefallenen Gaskosten. Wir wurden nicht über die Änderung des Vetrages informiert. Für uns hätte es kein Unterschied gemacht, die Abschlagszahlungen an den Vermieter oder die Gasanstalt zu richten. Die Jahresabrechnung für 2007 erhielt ich vom Gasversorger zugestellt mit der Nachzahlungsforderung und dem Hinweis, dass dies von meinem Konto abgebucht würde. Also wie all die Jahre zuvor. Nur mit dem Unterschied, dass es sich nicht mehr um mein Konto handelte, sondern um das des Vermieters, was mir und das ist sicher mein Versagen, nicht aufgefallen ist. Der Vermieter seinerseits hatte keine Forderung über die von ihm bereits geleisteten Zahlungen erhoben, was den Schaden begrenzt hätte. Also keine Abrechnung erstellt. Genauso für das Verbrauchsjahr 2008. Der Vermieter hatte also über zwei Jahre Geld an den Gasversorger überwiesen ohne an uns eine Forderung zu richten. Die erste Forderung erreichte uns nach unserer Kündigung. Der von mir mit dem Stromanbieter abgeschlossene Vertrag blieb hingegen unberührt. Alles lief wie zu Beginn. In dieser Zeit stand für uns die Genesung und die Existenzsicherung im Vordergrund, deshalb unsere Nachlässigkeit. Zudem hatten wir mit dem Gasversorger nie irgendwelche Probleme. Wir bemühen uns um eine Reglung mit dem Vermieter, der aber auf einer Einmalzahlung besteht, die wir zur Zeit aber nicht leisten können.
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