Was bedeutet das?
„Die kostenverpflichtungserklärung gegenüber des krankenhaus bleibt der krankenkasse vorbehalten;deshalb bitte diese verordnung vor aufsuchen des krankenhauses der zuständigen krankenkasse vorlegen.Geschieht das nicht so kann die kostenübernahme durch die krankenkasse abgelehnt werden; es sei denn es liegt ein notfall vor und ein Leistungsanspruch besteht.“Was bedeutet das und was soll ich jetzt machen?