Ja, das ist richtig. Ab dem 18ten Lebensjahr hast Du nur Anspruch auf Kindergeld, wenn Du in Ausbildung bist oder als Ausbildungssuchend geführt wirst. Hierfür sind natürlich Nachweise erforderlich. In Deinem Fall möchte die FamKa das Zeugniss, damit sie sehen, das Du auch tatsächlich in dem Zeitraum in Ausbildung warst.

Kurz, es geht um das Datum auf dem Zeugnis, nicht um die Noten ….

P.S. Ich jahrelang Mitarbeiterin in der Familienkasse, also her damit, falls Du noch mehr wissen möchtest. Auch wie es nach der Schule weiter geht, mit den Zahlungen ☺️

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Oje. Ich lebe seit 4 Jahren mit meinem Zwergdackel Ralph zusammen. Habe ihn Seite der zwölften Woche und seit dem eine unglaubliche Bindung zueinander.

Ich glaube wichtig ist, konsequent, aber dennoch voller Liebe zu erziehen. Ralph läuft ohne Leine ungefragt neben mir. Im Wald und auf Wanderungen bleibt er steht’s da wo ich bin. Beim Buddeln pausiert er, um zwischendurch zu checken, ob ich noch da bin. Kann auf Kommando Rolle, High Five, unterscheidet zwischen Rechter und linker Pfote…. Platz, Sitz und bleib sowieso….

Nicht alle sind gleich. Wie bei den Menschen eben auch ☺️

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