Ja, das ist richtig. Ab dem 18ten Lebensjahr hast Du nur Anspruch auf Kindergeld, wenn Du in Ausbildung bist oder als Ausbildungssuchend geführt wirst. Hierfür sind natürlich Nachweise erforderlich. In Deinem Fall möchte die FamKa das Zeugniss, damit sie sehen, das Du auch tatsächlich in dem Zeitraum in Ausbildung warst.
Kurz, es geht um das Datum auf dem Zeugnis, nicht um die Noten ….
P.S. Ich jahrelang Mitarbeiterin in der Familienkasse, also her damit, falls Du noch mehr wissen möchtest. Auch wie es nach der Schule weiter geht, mit den Zahlungen ☺️