Hallo meine Ex-Frau und ich haben eine gemeinsame tochter. Wir haben geteilte sorgerecht aber sie hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Durch das gericht wurde umgang auch geregelt weil sie umgangsverbot beantragt hat jedoch ohne erfolg. Jedoch will meine Frau dass ich kein umgang mit meinem sohn haben soll.
Darf sie sowas machen?, ich mein sie hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Danke im vorraus