Grundsätzlich musst du alle Nebeneinkünfte über einer gewissen Grenze dem Amt bekannt geben. Denke mal die Obergrenzen hierfür kennst du da du davon betroffen bist.

Du kannst daher JEDER Nebenbeschäftigung nachgehen die dir einen Verdienst UNTER dieser Grenze ermöglicht. Liegt der Verdienst drüber und du teilst es nicht mit ist das Schwarzarbeit (Musst das ja auch versteuern)

Aber ein paar selbstgemachte sachen verkaufen ist keine Festanstellung, also nicht regelmäßig sondern nur eine einmalige Gelegenheit bei der man ein paar Euros dazu verdient. Ich bezweifle dass du so etwas angeben musst. Als Möglichkeiten solche Sachen zu verkaufen fällt mir spontan E-Bay ein. Dann kannst du die Sachen auch auf dem Flohmarkt verkaufen (aber auf dem Flohmarkt ist nunmal niemand bereit viel Geld zu zahlen...da könntest du auch Designer Klamotten anbieten und alle bieten dir 1€ an) Evlt gibt es in der Gegend auch Läden die so etwas verkaufen und dir deine Produkte abnehmen (dazu sollten sie aber auch schon sschön sein). Hab auch etsy.com gefunden. Auf einer Solchen Plattform kannst du deine selbstgemachten Sachen anbieten. Ist aber auf englisch, hoffe du bist der Sprache mächtig ;)

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