Guten Morgen,

natürlich können die beiden hier heiraten. Jeder kann heiraten, wo er möchte. Nur, welcher Papierkrieg damit angefacht wird, steht natürlich woanders geschrieben. Der Aufwand dürfte hier noch moderat sein. England stellt für seine Staatsbürger ein Ehefähigkeitszeugnis aus, solange sie noch im englischen Inland leben. Der kolumbianische Staat stellt keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, deshalb muss die sogenannte "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" beantragt werden. Dies kann erst erfolgen, wenn alle benötigten unterlagen von BEIDEN Verlobten vorliegen. Was genau alles benötigt wird, teilt euch das zuständige Standesamt mit. Du musst als etwaige Übersetzerin nur dafür gerade stehen, dass du alles wahrheitsgemäß übersetzt. Nicht dafür, ob womöglich eine Scheinehe zustande kommt. Dass du das selbst allerdings nicht mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, ist verständlich. Da die Kolumbianerin sowieso auch einen Dolmetscher braucht, sollen sie doch am Besten auch einen professionellen fürs Englische beiholen.

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In Deutschland gilt der Grundsatz der Namenskontinuität, und der ist schon bei der Änderung nur eines Buchstabens nicht mehr richtig gegeben. Du brauchst auch für diese Änderung einen guten Grund, wie etwa dass du öfter falsch geschrieben wirst oder ähnliches - wobei ich nicht glaube, dass die Schreibweise mit "Z" dann einleuchtend wäre. Der Weg wäre dann eine Vornamensänderung über den Gemeindevorstand oder den Magistrat der Gemeinde/Stadt, in der du lebst. Frag doch am Besten bei deinem zuständigen Standesamt nach, wie freizügig man dort ist.

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Ich dachte eben, ich les nicht richtig. Wie wäre es mit dem guten alten realen Leben? Wie wäre es von Angesicht zu Angesicht? Einfach beenden, dann seid ihr ja offensichtlich beide zufrieden.

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