Ok, ich glaube ich hab was Verkehrtes geschrieben. Also nicht vom Telefon aus, sondern von der Telekombuchse aus. Der Router soll im Bungalow (etwa 30 m entfernt vom Telekomanschluss) stehen. Also Telefon und Internet sollen nicht im Umzubauenden Haus stehen.

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also, ich habe die schriftliche Klausur am Samstag bestanden, aber morgen habe ich die mündliche Prüfung! Ich glaube ich sterbe vor Aufregung :S... naja

Es kam Buch 3, kapitel 7 und 8 dran. War zu machen (wenn man es vorher wusste). Zu morgen haben wir leider keienrlei Tips bekommen, ich bin mit den nerven schon völlig durch!

Danke für eure Hilfe! LG

P.S. Ich schreibe morgen, wie's ausgegangen ist!

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Vielen Dank für eure Literaturempfehlungen. Ich habe meine Recherche abgeschlossen und werde jetzt mit der Hausarbeit beginnen. Viele Grüße

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Also, danke für eure Anregungen, durchweg wirklich sehr anspruchsvoll. Ich hab auch noch ein wenig nachgedacht und würde gerne eine Frage stellen, die man in der Arbeit erarbeitet und am Schluss mit Ja, Nein oder Jein beantworten kann.

Mir ist zum Beispiel eingefallen: "Waren die Geheimbünde eine Art Vorreiter der Demokratie" oder "Waren die Geheimbünde eine revolutionäre Institution ihrer Zeit?" ´Das Richtige war leider noch nicht dabei.

Vielen Dank für eure Anregungen, vielleicht fällt euch ja noch was ein ;) Danke

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Wenn du nicht verheiratet wrast, als das Kind zur Welt kam, hast du das alleinige Sorgerecht. Da dies der Gleichberechtigung widerspricht, wird das Gesetz zur gemeinsamen Sorge auch bei ledigen Eltern derzeit erarbeitet.

Er hat somit die Möglichkeit, einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht zu stellen.

Im Zweifelsfall solltest du dich an das Jugendamt wenden, die werden dir Auskunft geben.

Viel Glück und Erfolg!

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Die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts steht ihm seit dem Entschluss der Karlsruher Richter zu. In einer bestimmten Frist kannst du diesem Antrag widersprechen, mit Beweisen dafür, dass dadurch das Kindeswohl beeinträchtigt wird. Es liegt dann im Ermessen des Gerichts deinem Einspruch statt zu geben, oder euch das gemeinsame Sorgerecht zu geben.

Viel Glück und Erfolg!

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Also zu deiner Frage: Ich weiß leider nicht, was eventuell vorgefallen ist, dass du nicht an der Geburtstagsfeier teilnehmen darfst. Vielleicht ist es gerechtfertigt, vielleicht Schikane. Ich finde es zwar nicht fair, aber solange du kein Sorgerecht hast, steht dir ein Erscheinen leider nicht zu.

Zum größeren Zusammenhang: Seit beim Bundesverfassungsgericht die Rechte des ledigen Vaters gestärkt wurden, kannst du das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Leider kenne ich mich nich genug in der Juristerei aus, als dass ich dir sagen könnte, ob du das alleinige Sorgerecht beantragen kannst. Aber da du der nächste Verwandte bist, müsstest du mehr Anrecht auf das Sorgerecht haben als die Großeltern, da sich deine Ex-Freundin nicht um das Kind kümmert.

Ich würde mich an deiner Stelle bei einem Anwalt beraten lassen und dann ein vernünftiges Gespräch mit den Großeltern suchen. Wenn diese darauf nicht eingehen und du denkst, deine Tochter ist besser bei dir aufgehoben, dann würde ich vor Gericht gehen. Im Vordergrund sollte dir dabei allerdings immer das Kindeswohl stehen, auch wenn du vielleicht zu dem Schluss kommen solltest, dass sie besser bei den Großeltern aufgehoben ist. Das gemeinsame Sorgerecht steht dir aber zu, so kannst du wichtige Entscheidungen mittreffen.

Viel Glück und Erfolg!

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