Ich befürchte, dass da nur Distanz hilft. Vielleicht merkt deine Mutter, wenn du dich zurückziehst von ihr, dass sie ihr Verhalten überdenken muss, wenn sie dich wieder öfter sehen möchte?

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Je nachdem wie deine Situation ist, hast du nun verschiedene Möglichkeiten. Wenn bei dir ein Insolvenzantrag läuft, musst du zu deinem Insolvenzverwalter, dieser stellt deiner Bank ein Schriftstück aus, so dass der pfändbare Betrag freigeschaltet wird.

Hast du eine anderweitige Sperre wg. einer Pfändung oder eidesstattlichen Versicherung, dann gehst du am besten gleich auf das örtliche Amtsgericht, wo diese Sachen bearbeitet werden, von dort aus wird dann das Konto wieder freigeschaltet.

Tipp: seit 01.07. bieten viele Banken ein sogenanntes "P"-Konto an, d.h. ein Konto, bei dem der pfändungsfreie Betrag grundsätzlich nicht gesperrt werden kann.

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Sicherlich handelt es sich um einen Tippfehler hier, das ist klar. Je nach Kontext könnte man den Satz folgendermaßen übersetzen:

"Es wird Ihnen auf jeden Fall gestattet/erlaubt, Emails zu schreiben."

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