Ich beziehe mich auf die Antwort vor mir.
Kann mir denn jemand sagen, ob ich vor Gericht eine Chance hätte, wenn ich - sagen wir mit einem verkehrssicheren Fahrrad (bis auf die Batteriebetriebenen Leuchten!) - wegen eines Unfalls mit eiem anderen Verkehrsteilnehmer in Konflikt geraten würde, wenn der bspw. behauptet, dass ich aufgrund des (gesetzlich gesehen) nicht "verkehrssicheren" Fahrrads schuldig bin, obwohl ich verkehrstechnisch gar nicht schuldig wäre?
Was bringt es mir denn, wenn ich zwar kein Knöllchen wegen der Batteriebetriebenen Lampe bekäme, aber bei einem Unfall deswegen in Schwierigkeiten geraten würde?
Ich habe das Problem, dass ich einmal ein altes Fahrrad habe, verkehrssicher bis auf die durchgerosteten Lampen und die Bremse müsste mal nachgezogen werden (eine Pedale ist auch nicht rutschsicher ;-)), und dann ein nigelnagelneues Mountainbike habe, mit dem ich zur Arbeit und zur Berufsschule fahre (teils steile Waldstrecken, teils Straße, auch im Dunkeln).
Batteriebetriebene Leuchten für mein MBike hab ich mir bereits angeschafft, nur leider kann ich nicht mit Reflektoren dienen (das ließe sich ja ggf. noch recht günstig lösen), geschweige denn will ich ein dynamo anbringen, macht ja gar kein Sinn hat bei einem MBike.
Schwanke noch dazwischen, mein altes Fahrrad wieder aufzupeppeln, und mein MBike verkehrssicher zu machen, wobei ich mich an dem Dynamo extrem störe.
Wie ist es eigentlich mit den Reflektoren hinten? Braucht man zwingend einen Gepäckträger dafür?
Lg Anne