Gerichtsvollzieherschreiben trotz beglichener Zahlung? Muss ich zahlen?
Bin etwas verwirrt momentan und weiß nicht weiter...
Hab mich mit meiner Verwaltung gestritten wer nun die Kosten für das defekte Thermostat übernimmt. Ich bin nach wie vor der Meinung das es Verwaltersache ist...
Naja... habe dann einen Mahnbescheid erhalten und kurze Zeit später schon den Vollstreckungsbescheid. Hab der Verwaltung genehmigt die offene Zahlung nun von meinem Konto abzubuchen damit nicht noch mehr Kosten entstehen...
Von eigentlich 19,37 Euro waren es dann 49,20 Euro.
Knapp 1 Monat nach geleisteter Zahlung bekam ich ein schreiben vom Gerichtsvollzieher welcher von mir ... ich zittiere "circa 100,- Euro" haben möchte. Keine Auflistung wie die Summe zusammen kommt... nichts... nur die Zahlung.
Hab diesen Angerufen und ihm mitgeteilt das dieZahlung schon längst beglichen ist und damit ja eigentlich kein weitere Anspruch entsteht...
doch der Anwalt meinte, dass er am 14.Dezember zu mir nach Hause kommt um die Forderung abzuholen. Ich solle ihm aber vorsichtshalber einen Beleg über die Zahlung dann zeigen...
Ich meinte, dass es nicht notwendig ist das er kommt... das ich ihm das auch per Post zukommen lassen kann... aber dieser besteht auf den Termin und die noch offene Zahlung.
Meine Fragen :
- Darf der Gerichtsvollzieher so etwas?
- Sind die Kosten begründet?
- Bekommt er überhaupt noch Geld? Ist das rechtens?
Lieben Dank schonmal für die Antworten