Betrug ist völliger Unsinn, weil der Tatbestand nach der Schilderung noch nicht erfüllt wäre.
Ich würde zunächst mal eine Anzeige speziell auf den Unfall bezogen bei der Polizei machen. Den Rest wirst du dann sehen. So wie ich das verstehe, hat die Dame ja noch garkeine Aussage bei der Polizei gemacht und man kann schlecht Sachen strafrechtlich verfolgen lassen, die noch garnicht eingetreten sind.
Also, entweder zu einem Anwalt gehen, der dann wohl erstmal versucht das Ganze aussergerichtlich zu klären, was aber wahrscheinlich nach dem Stand der Dinge nicht funktionieren wird und dann eben Klage erheben.
Aber es ist wirklich unsinnig zu fragen, wegen was sie sich strafbar macht, falls sie bei der Polizei eine falsche Aussage macht, weil dies wohl bis jetzt noch nicht geschehen ist... also kümmere dich erstmal um den Unfallschaden.