Also:
Neuantrag wurde gestellt für Sozialhilfe.
Pflegegrad u. Anspruch auf Pflegegeld für unserer Tochter mit einer Behinderung wurde von der Pflegekasse abgelehnt. Derzeit läuft eine Klage u. der Anwalt meinte wir würden Recht bekommen. Pflegegeld wären 350 Euro für Stufe 2.
Hartz4 schickte noch ein Brief das zum Neuantrag was fehle bzw. sie noch etwas benötigen.
DAZU DEN KOMPLETTEN SCHRIFTVERKEHR MIT DER PFLEGEKASSE WOLLEN DIE HABEN, DA ICH DAS BEIM ANTRAG MIT ANGEGEBEN HABE DAS PFLEGEGELD BEANTRAGT WURDE aber derzeit eine Klage läuft wegen Ablehnung.
Dazu haben wir Beihilfe für kostenaufwändige Ernährung gestellt beim Sozialamt.
Meine Fragen:
Darf pflegegeld an Hartz4 angerechnet werden ? Meines Wissens NICHT!
Dürfen die das überhaupt ? Weil Ich habe Klage gestellt das geht die doch nichts an oder ? Und allgemein wenn Sowas vor Gericht läuft, geht das doch nur das Gericht, den Kläger und den Beklagten etwas an ?
Noch eine Vermutung:
Die wollen nur doch die belesung der Pflegekassen Ablehnung, nur einen Grund finden, keine kostenaufwändige Ernährung stellen zu müssen.