Das ist quasi eine Rechenaufgabe.

75 A wäre 70 B, 65 C, 60 D.

Es gibt solche Größen wie bspw. 65F in England, mittlerweile auch in Deutschland. Und wenn man eben so schlank ist, ist ein 70er A Körbchen eben weit mehr und braucht auch Halt!

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Verdienst du Geld, ist es ein Gewerbe. Auch, wenns nur ein Euro ist.

Kein Geld -> Hobby

So einfach ist das auch schon.

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Das kostet unterschiedlich, meist ab 50€.

Ja es tut weh.

Es gibt Ärzte, die piercen, nur haben sie leider keine Ahnung davon und piercen definitiv schlechter!

Also such dir lieber ein Studio.

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Hallo,

die Qualitat ist durchschittlich und ok, der Service und Versand meist auch MIttlerweile bevorzuge ich jedoch Anbieter aus dem Internet und bin auf Acryl umgestiegen.

Dieser Shop hier taugt wirklich was:

http://stores.ebay.de/perfectmagicnails

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Er muss ausflisten, welche Posten für was stehen.

Im Zweifelsfall: MIeterbund

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Hier noch das Bild, wies aussieht, wenns klappt

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Renovierungsklausel rechtens aber mit Fehlern?

Hallo,

in meinem neuen Mietvertrag findet sich eine sog. weiche Renovierungsklausel, da "in der Regel" verwendet wird. Das finden wir auch soweit in Ordnung. Jedoch kommt dann eine Klausel, die zu hohen Kosten bei Auszug prozentual verpflichten will.

Ich füge das einmal ein. Was sagt ihr dazu? Der Mieterbund hat leider erst Dienstag einen Termin und ich möchte mich schonmal informieren.

§ 10 Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Instandsetzung des Mietge- genstandes (1) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand (ggf. auch die gemeinschaftlichen Einrichtungen) sowie die darin befindlichen Einrichtungen und Anlagen pfleglich und schonend zu behandeln sowie den Mietgegenstand entsprechend den technischen Gegebenheiten ausreichend zu behei- zen und zu belüften. (2) Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. (3) Der Mieter übernimmt auf seine Kosten die laufenden- turnusmäßig wiederkehrenden- Schön- heitsreparaturen (4) Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden einschließlich der Leisten, der Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. Naturlasiertes Holzwerk und Kunststoffrahmen dürfen nicht mit Deckfarbe überstrichen werden. (5) Die Schönheitsreparaturen sind, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an bzw. von der letzten fachgerechten Durchführung an, in der Regel in den nachstehenden Zeitabständen fällig – soweit nicht nach dem Grad der Abnutzung eine zeitlich andere Ausführung erforderlich ist. i. ii. Wände und Decken in Küchen, Baderäumen und Duschen alle 5 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 8 Jahre in sonstigen Nebenräumen innerhalb der Wohnung alle 10 Jahre Fußböden einschließlich Leisten, Heizkörper und Heizrohre, Innentüren, Fenster, Außentüren von innen alle 10 Jahre Diese Dekorationsintervalle können sich im Einzelfall aufgrund eines vom Üblichen abweichen- den Wohnverhalten des Mieters verkürzen, etwa wenn in der Wohnung stark geraucht wird oder weil kleine Kinder oder frei laufende Tiere verstärkt Gebrauchsspuren verursachen. Andererseits können sich diese Dekorationsintervalle verlängern, z.B. weil der Mieter häufig ortsabwesend ist oder die Wohnung nicht ständig als Lebensmittelpunkt nutzt. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass die Mietsache (noch) nicht renovierungsbedürftig ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis offen, dass bei einem entsprechenden Renovierungsbedarf im Einzelfall kürzere Renovierungsintervalle angemessen sind. (6) Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen seit Beginn des Mietver- hältnisses oder seit der letzen Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mie- ter, sofern er die Wohnung renoviert übernommen hat, eine zeitanteilige, nach vollen Jahren ge- staffelte Quote der Kosten einer fälligen Renovierung zu tragen.

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Küchen, Bäder und Duschen (bezüglich Wände und Decken): Der Mieter zahlt pro Jahr 20% der erforderlichen Kosten Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten (bezüglich Wände und Decken): Der Mieter zahlt pro Jahr 12,5 % der erforderlichen Kosten 7 (7) (8) (9) Nebenräume innerhalb der Wohnung (bezüglich Wände und Decken) sowie in sämtlichen Räu- men bezüglich der Fußböden, einschließlich Leisten, Heizkörper und Heizrohre, Innentüren, Fenster und Außentüren von innen: Der Mieter zahlt pro Jahr 10% der erforderlichen Kosten. Dem Mieter bleibt der Einwand offen, dass ein besonderer Ausnahmefall vorliegt und die Woh- nung nur unterdurchschnittlich abgenutzt ist, z.B. weil er häufig ortsabwesend gewesen ist oder die Wohnung nicht ständig als Lebensmittelpunkt genutzt hat, und dass er deshalb keine oder nur eine geringere Abgeltungsquote zu leisten hat. Ist der Einwand des Mieters gerechtfertigt, ist der Vermieter verpflichtet, die Quote entsprechend herabzusetzen. Soweit der Mieter mit dem Kostenvoranschlag nicht einverstanden ist, steht es ihm frei, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang seinerseits einen verbindlichen Kostenvoranschlag einer anderen Fachfirma vorzulegen, der einen geringeren Kostaufwand ausweist. Dieser Voranschlag ist dann Berechnungsgrundlage der anteilig vom Mieter zu übernehmenden Kosten.

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Du kannnst aber Java Apps installieren. Du lädst die im Inet runter, spielst sie auf das Handy und führst sie dann aus.

Wenn ich mich recht entsinne (ich hatte mir damals Uno runtergeladen :))

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Das gilt für Ausgaben, glaube über 50€, das heißt glaube ich Taschengeldgesetz. (habe mal bei einem Elektronikriesen gearbeitet).

Das soll sicherstellen, dass Jugendliche keine große Ausgaben ohne Einverständnis tätigen.

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Die Erfahrung meiner Mitschüler hat gezeigt, dass wiederholen besser ist. Auch sehr gute Schüler haben den Anschluss nicht so gut gefunden. Man muss sich ja auch wieder einleben, ein Jahr "extra" tut da gut.

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oder soetwas, aber farblich genau umgedreht. http://www.stoffe.de/Stoffe/Bekleidungsstoffe/Kunstpelz/Pelz-Yukon-1.htm?shop=fabfab&SessionId=&a=article&ProdNr=37_9847_013&t=5&c=174888&p=174888

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Wenn du unten die Schlaufen hast, ist oben vermutlich GAR keine Fadenspannung. Vermutlich nicht richtig eingefädelt. Anleitung suchen oder googeln, man findet fast jede Anleitung für eine Nähma online.

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Altersunterschied zu groß

Wie sie sich gibt, ist doch egal. Sie IST 16.

Bis zu sechs Jahren kann man im dem Alter noch überbrücken, das hab ich auch getan. Aber mehr wird auf Dauer nicht klappen.

Der ältere Mann ist meist nur ein "Entwicklungssprungbrett" für das jüngere Mädchen, und irgendwann wird sie erwachsen und entgleitet ihm. Aus eigener und fremder Erfahrung so gesehen.

Je älter ihr werden, je besser geht es. Wenn sie wirklich 20 ist, dann wirds zB ganz gut funktionieren können, auch auf Dauer.

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Hallo,

das ist zwar regelmäßig, aber nicht dramatisch.

Ich habe in der elften Klasse etwa einmal die Woche in irgendeinem Kurs gefehlt, mindestens. DAS war viel.

Wenn du also wirklich krank bist und/oder nur so selten fehlst, ist das nicht schlimm.

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