I.d.R. kann man auf folgendes abstellen, wenn man die Inkassogebühren des Anwaltes/Inkassobüros nicht bezahlen möchte:

Der Anwalt muß dazu legitimiert worden sein, die Forderung im Namen der xyz Firma einzutreiben. Da schreibt der Anwalt in der Regel solch einen Text: "...sind wir von der xyz Firma damit betraut worden die offenen Forderungen i.H.v. 144,00 € einzutreiben". Das reicht i.d.R. nicht aus, um sich vollständig zu legitimieren. Diesen Satz oder dieses Schreiben kann in der heutigen Zeit, die gerade in dieser Branche voller Betrüger ist, jeder Schreiben. Dieses Schreiben könnte auch, extrem gesagt von meiner toten Oma an Dich grichtet worden sein. Würdest Du da zahlen?

Vielmehr muß derjenige, der versucht im Namen eines Dritten eine Forderung einzutreiben seine Legitimation dazu eindeutig nachweisen. Das ist dann ein Schreiben von der xyz Firma an den Anwalt, in dem dieser beauftragt wird die Forderung einzutreiben. Oder eine Info der XYZ Firma an Dich, das die Forderung nunmehr vom Anwalt ABC eingetrieben wird. Zum Zeitpunkt der Schreibens durch das Anwaltbüro lag bei Dir keine ausreichende Dokumentation der Legitimation vor. Somit würde ich nich zahlen. .................................

Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung.

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Also.... 1. Niemand hat geschrieben, dass alle Inkassounternehmen unseriös sind. Das ist Deine alleinige Interpretation. 2. Inkassounternehmen verschicken sicherlich auch Mahnbescheide für weniger. Aber.... bei Dir handelt es sich um eine Einzelforderung. Das Unternehmen wird begeistert sein, Dich als Einzelkunden zu gewinnen. Mit 30,00 € Einzelforderung. Das steht in keinem Verhältnis zum Aufwand. 3. Ein Klage wg. Betrug wird nicht zugelassen. Es sei denn es liegen noch andere Klagen gegen den Schuldner vor. Also, dass der Verdacht eines systematischen Betruges vorliegen könnte. Jeder Anwalt wird Dich mit dem Fall auslachen. 4. Ob Du Leute betrügen möchtest, dass muss Du mit Deinem Gewissen ausmachen. 5. Wenn Du´s besser weißt, dann mach es so. Versuch macht bekanntlich klug.

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Man kann ein Inkassounternehmen beauftragen. Dieses wird, wenn es ein seriöses Unternehmen ist diesen Auftrag jedoch nie annehmen, da die Forderung nicht im Verhältnis zum Aufwand stehen wird. Empfehlung: Schick dem Unternehmer einen Mahnbescheid. Das kannst Du selber im Internet machen. Einfach mal "googeln". Vorher noch mal die Info an den Schuldner geben, dass wenn es kein Geld gibt, der Mahnbescheid zugestellt wird.

Letztendlich wird das Inkassounternehmen auch nichts anderes machen. Widerspricht der Schuldner nicht dem Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen, hast Du einen vollstreckbaren Titel, der 30 Jahre gültig ist. Widerspricht er, so hilft nur die Klage vor Gericht. Mit 99,999999iger Wahrscheinlichkeit wird diese Klage nicht zugelassen.

Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung!

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Ich denke es ist ein Irrglaube, wenn man generell davon ausgeht, dass der Lieferant mahnen muss um in Verzug zu kommen. Sobald die Lieferung erfolgte, ist die Zahlung fällig. I.d.R. wird ein genauer Termin bestimmt worden sein. Z.B.: "Zahlen Sie die o.g. Betrag bis spätestens 10.10.2009 auf das u.g. Konto." Das ist bei allen Versandhändlern/ Onlinehändlern mittlerweile Standard. Was der Lieferant danach macht liegt in seinem Ermessen. Zur eigenen Kostenreduktion/Kundenbindung wird er sicherlich erst mal selber mahnen. Aber er kann auch, wie wohl in Deinem Fall, sofort das Inkassobüro beauftragen. Hier mal nachschlagen: § 286 Abs. 2 Nr. 1-4 BGB n.F. und insbesondere § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F (Ausnahme der Mahnpflicht).

Anmerkung: Zu beanstanden sind jedoch die hohen Mahngebühren.

Tipp: Zahl die 50 Euro an den Lieferanten und sag dem Inkassobüro, dass du bereits gezahlt hast.

Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung!

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Das fällt in das Thema Rechtsberatung. Die darf auschließlich von einem Anwalt erfolgen.

Dennoch hier ein paar Überlegungen (die nicht als Rechtsberatung zu werten sind)

Zu Deiner Frage. 1. Wie hoch sind die Schulden? Sind es Peanuts, dann einfach Stundung beantragen. Dabei immer auf die Gebühren achten. Diese dürfen nicht in einem Missverhältnis zum Aufwand stehen. 2.Sind die Schulden als so hoch einzuschätzen, dass sie auch in absehbarer Zeit nicht zurück geführt werden können, dann Privatinsolvenz mit 6 Jahren Wohlverhalten. Danach ist ein Neuanfang möglich. Mit etwas Aufwand kann auch eine Privatinsolvenz in einem Jahr abgewickelt werden (über GB). Hierzu einfach "googeln". 3.Grundsätzlcih empfielt es sich auch mal die Verbaucherzentrale/Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen, die dann das gesamt dahinter stehende Vertragswerk überprüfen kann. 4. Ferner ist es ratsam immer alle Briefe zu öffnen und mit dem Inkassobüro zu kommunizierenn. Auch mal von selber dort anrufen. Das hilft vorne weg viel Ärger zu ersparen. Hierzu könnte man überlegen, ob man dem Inkassobüro mitteilt, das sie bitte eine Stundung für z.B. 6-8 Monate vereinbaren, da man ansonsten gezwungen ist, Privatinsolvenz anzumelden. Dann würden sie nichts mehr bekommen.

An sich ist an Deiner Frage zu wenig Fleisch dran, um sie qualifiziert zu beantworten. Wurde bereits ein EV durch dich abgegeben, wie hoch ist das zur Verfügung stehende Einkommen etc.


ACHTUNG: Noch einmal. Das fällt in das Thema Rechtsberatung. Die darf auschließlich von einem Anwalt erfolgen. Dennoch hier ein paar Überlegungen (die nicht als Rechtsberatung zu werten sind).

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