I.d.R. kann man auf folgendes abstellen, wenn man die Inkassogebühren des Anwaltes/Inkassobüros nicht bezahlen möchte:
Der Anwalt muß dazu legitimiert worden sein, die Forderung im Namen der xyz Firma einzutreiben. Da schreibt der Anwalt in der Regel solch einen Text: "...sind wir von der xyz Firma damit betraut worden die offenen Forderungen i.H.v. 144,00 € einzutreiben". Das reicht i.d.R. nicht aus, um sich vollständig zu legitimieren. Diesen Satz oder dieses Schreiben kann in der heutigen Zeit, die gerade in dieser Branche voller Betrüger ist, jeder Schreiben. Dieses Schreiben könnte auch, extrem gesagt von meiner toten Oma an Dich grichtet worden sein. Würdest Du da zahlen?
Vielmehr muß derjenige, der versucht im Namen eines Dritten eine Forderung einzutreiben seine Legitimation dazu eindeutig nachweisen. Das ist dann ein Schreiben von der xyz Firma an den Anwalt, in dem dieser beauftragt wird die Forderung einzutreiben. Oder eine Info der XYZ Firma an Dich, das die Forderung nunmehr vom Anwalt ABC eingetrieben wird. Zum Zeitpunkt der Schreibens durch das Anwaltbüro lag bei Dir keine ausreichende Dokumentation der Legitimation vor. Somit würde ich nich zahlen. .................................
Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung.