Ja dass kanst du machen. Aber du solltest dass dann so machen dass du das Wort Name komplett in die Spalte Noch Verwendungszeck schreibst.

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Also 1/6 ist 1 geteilt durch 6 also 0,166666666667.

Bei Addieren und Subtrahieren musst du erst die Nenner (die Zahl unter dem Bruchstrich gleich machen um Addieren und Subtrahiren zu kennen.

Beispiel:

2/5 + 4/10 = 4/10 + 4/10 = 8/10

Bei Multiplizieren multiplizierst du Zähler mal Zähler und Nenner mal Nenner.

1/2 * 1/2 = 1/4

Beim Dividieren wird so vorgegangen dass der zweite Bruch kehrtgenommen wird und dann multiplizierst die beiden Brüche.

4/5 : 2/3 = 4/5 * 3/2 = 12/10

Schau mal auf diese Seite: http://www.bruchrechnen.de/

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Bei myvideo gibt es fast alle Folgen von Yu-Gi-Oh! Hier der Link zum ersten Teil von Folge 1. http://www.myvideo.de/watch/6143090/Yugioh_Folge_01_Part_1. Wenn du andere Folgen sehen willst gib bei Suche einfach Yu-Gi-Oh! + Folgennummer ein.

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Dass du überfällig bist, muss nicht heißen dass du schwanger bist. Manchmal kommt die Periode unregelmäßig. Das kommt durch Streß oder Krankheit. Ich spreche aus Erfahrung. Ich hatte auch eine Zeit wo meine Regel sehr unregelmäßig kam. Ich denke nicht dass du schwanger bist, da du nach deinem letzten Geschlechtsverkehr deine Tage hattest. Wenn du sicher gehen willst mache einen Schwangerschaftstest, dessen Ergebnis ist sehr sicher.

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In der Pubertät entwickelt man Interesse am anderen Geschlecht und Jungen bekommen Stimmbruch, was heißt dass die Stimme tiefer wird. Der Körper verändert sich und wird geschlechtsreif. In deinem Alter bist du schon in der Pubertät, da diese meist schon mit 12 oder schon früher beginnt. Nur weil du in der Pubertät bist, wirst du nicht uncool, es kann aber durchaus sein dass sich deine Interessen verändern.

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Ich denke nicht dass die Rektorin dich ohne ein weiteres Gespräch von der Schule verweist, vorher wird sie sehr wahrscheinlich das Gespräch mit dir suchen. Ich denke es wäre ganz gut wenn du mit der Rektorin sprichst. Vielleicht solltest einen Freund mitnehmen der dir beisteht, der kann dir Rückendeckung geben, am besten jemand der der Dame bestätigen kann dass du krank und bei der Ärztin warst. Die E-Mail würde ich ausdrucken und mitnehmen, denn es ist schließlich ein schriftlicher Beweis dass du zum Beratungsgespräch eingeladen warst. Du könntest der Rektorin auch sagen, dass sie dort anrufen kann um sich bestätigen zu lassen dass du dort warst. Und du sobald du dass Attest hast, gibst du es ihr, dann sieht sie schwarz auf weiß dass du die Wahrheit gesagt hast. Mach dir nicht zu sehr einen Kopf. Du hast einen Nachweis für das Beratungsgespräch und das Attest kriegst du auch noch. Damit kannst deine Fehlzeit begründen.

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