Natürlich kann sie das, wenn die Präsentation ein schriftlicher Leistungsnachweis ist und wie eine Klausur gezählt wird. Bei Versäumen einer Klausur MUSS idR ein ärztliches Attest vorgelegt werden, egal wie lange Du nun mal beim Arzt warten musst. Und es kommt auf Deine Vorgeschichte an. Hast Du in der Vergangenheit häufiger gefehlt wegen lapidaren Gründen wie Kopfweh, ist Deine Lehrerin natürlich zu Recht gereizt. Zusätzlich kannst Du keine mündliche Leistung erbringen, wenn Du fehlst. Vielleicht liegt das Problem in diesem Bereich...

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